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NEUE DIENSTLEISTUNG BEI AUXILIUM

Aktualisiert: 27. Mai 2021


​Mit der, seit dem 15.03.2021 vorliegenden landesrechtlichen Anerkennung, haben wir unser Angebot um die Erbringung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI erweitert.

Unsere Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag sollen einen kleinen Beitrag dazu leisten, das Leben trotz Einschränkungen selbständig zu meistern. Ebenso möchten wir Personen, die einen Familienangehörigen pflegen, Freiräume eröffnen, indem wir stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen übernehmen. ​ Kosten entstehen hierbei nicht für Sie. Alle erbrachten Leistungen rechnen wir direkt mit den zuständigen Pflegekassen ab. Voraussetzungen hierfür sind lediglich Ihr Wunsch nach Unterstützung und Entlastung im Alltag und das Vorliegen eines Pflegegrades. ​ Oder sind Sie pflegebedürftig und haben bislang keinen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt? Kein Problem! Wir unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Wir beraten Sie gern zu diesem Thema.

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